Produkt zum Begriff Unzumutbar:
-
Dem Mieter kündigen: kurz&konkret!
Im Regelfall endet das Mietverhältnis durch eine Kündigung des Mieters oder des Vermieters. Da der Mieter aber einen gesetzlichen Kündigungsschutz genießt, sind die Möglichkeiten des Vermieters, das Mietverhältnis durch eine ordentliche Kündigung zu beenden, eingeschränkt. Nur wenn der Vermieter ein »berechtigtes Interesse« an der Beendigung des Mietverhältnisses hat, kann er den Mietvertrag ordentlich unter Wahrung der Fristen kündigen. Folglich sind die Kündigungsmöglichkeiten für den Vermieter rar, wenn sich der Mieter keiner Pflichtverletzung schuldig macht. Vor allem die Kündigung wegen Eigenbedarfs hat in der Praxis große Bedeutung. Unabhängig davon kann der Vermieter das Mietverhältnis unter Umständen auch außerordentlich fristlos oder fristgemäß kündigen. In jedem Fall aber muss die Kündigung des Vermieters den gesetzlich vorgegeben inhaltlichen und formellen Anforderungen und Kündigungsfristen genügen. Um diese Anforderungen zu kennen und zu verstehen, haben wir diesen Ratgeber für Sie geschrieben.
Preis: 10.99 € | Versand*: 0.00 € -
F&E-Verträge
F&E-Verträge , Das als »Rosenberger« bekannte Standardwerk zu Forschungs- und Entwicklungsverträgen wird in 4. Auflage von Prof. Dr. Sebastian Wündisch zusammen mit Dr. Markus Zirkel - Direktor Recht und Compliance - Fraunhofer-Gesellschaft als Mitherausgeber, sowie einem Autorenteam bestehend aus namhaften Praktikern aus Forschungseinrichtungen und Kanzleien weitergeführt. Das Autorenteam wurde im Vergleich zur Vorauflage deutlich erweitert. Neu in der 4. Auflage: Ökonomische Einführung zu Forschungs- und Entwicklungskooperationen Rechtsformen für Forschungskooperationen und Kooperationen zwischen Forschungseinrichtungen Besonderheiten von F&E in Life Sciences Behandlung von Open Source und Daten in F&E Verträgen Neuer Unionsrahmen F&E&I 2022 und neue F&E Gruppenfreistellungsverordnung 2023 Compliance und Außenwirtschaftsrecht bei F&E Verträgen Vollständig neu erarbeitete Vertragsmuster Die Herausgeber: Prof. Dr. Sebastian Wündisch Dr. Markus Zirkel Die Autor:innen: Thorsten Adelhardt (LL.M.) Dr. Fabian Badtke (LL.M) Sven Brunsmann-Rieter Jochen Fiedler Prof. Dr. Marvin Hanisch Christian Heite (LL.M.) Dr. Ulf Johann Nikolai Schmeißer Marco Stief Bernhard von Wendland Prof. Dr. Sebastian Wündisch (LL.M) Dr. Markus Zirkel Prof. Dr. Christian Czychowski Franca Thomas Christian Kachel Henrike Bökenkamp Dr. SIlja Krekel , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 209.00 € | Versand*: 0 € -
Städtebauliche Verträge (Schwab, Karl)
Städtebauliche Verträge , Zum Werk Der Gesetzgeber hat mit § 11 BauGB den Weg geöffnet, durch städtebauliche Verträge u.a. die Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von Bauland, d.h. die Kosten durch die Schaffung von Baurecht durch die Bauleitplanung, dem Investor oder Grundstückseigentümer aufzuerlegen. Das öffentliche Vertragsrecht bietet aber noch mehr Möglichkeiten. Aufgrund der Wohnungsnot, vornehmlich in den Ballungszentren hat der Gesetzgeber Vorschriften zur Wohnraummobilisierung erlassen, deren Umsetzung vielfach auch mit vertraglichen Bindungen zwischen Kommune und Grundstückseigentümer einhergehen. Das Werk wurde daher neben den Grundformen Städtebaulicher Verträge in der Baulandentwicklung um Verträge im Zusammenhang der Regelung zur Wohnraummobilisierung ergänzt. Hierbei steht aber nicht nur die Baulandentwicklung inmitten, sondern auch die Sicherung bestehender, gewachsener Wohnstrukturen. Es werden Hilfestellungen gegeben, welche Regelungsinhalte städtebauliche Verträge aufweisen dürfen. Es werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgezeigt. Allgemein anerkannte Muster geben eine zusätzliche Orientierungshilfe. Vorteile auf einen Blick komplexes Verfahren anschaulich erläutert Praxisbeispiele integriert Konzentration auf das Wesentliche Zur Neuauflage Neu mit Erläuterungen zu Verträgen im Zusammenhang mit den Regelungen zur Wohnraummobilisierung. Zielgruppe Für Rechtsanwaltschaft, Notariate, Bauträgerunternehmen, Projektentwicklung, Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, zuständige Vertreterinnen und Vertreter in den Baubehörden und in Kommunalen Einrichtungen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 2. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230619, Produktform: Kartoniert, Autoren: Schwab, Karl, Auflage: 23002, Auflage/Ausgabe: 2. Auflage, Keyword: Bebauungsplan; Baulandentwicklung; Schaffung; Baurecht; Planungsgewinne; Bauleitplanung; Durchführungsvertrag; Baulanderschließung; Vorhaben- und Erschließungsplan, Fachschema: Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Deutschland~Kommunalrecht, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XI, Seitenanzahl: 230, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 125, Breite: 192, Höhe: 16, Gewicht: 272, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2597358, Vorgänger EAN: 9783406706714, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 2863517
Preis: 49.00 € | Versand*: 0 € -
5x2-Euro Römische Verträge
Die deutsche 2-Euro-Gedenkmünze „50 Jahre Römische Verträge“ jetzt in „Polierte Platte“ (PP)! Mit allen fünf Prägezeichen A, D, F, G und J! Lieferung in der offiziellen Präsentations-Verpackung mit vielen Hintergrundinformationen!
Preis: 399.00 € | Versand*: 0.00 €
-
Kann ein Arbeitnehmer fristlos kündigen, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind?
Ja, ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn die Arbeitsbedingungen unzumutbar sind. Dies ist jedoch nur in Ausnahmefällen möglich, wenn dem Arbeitnehmer eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Es ist ratsam, vor einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen.
-
Wann ist ein vermittlungsvorschlag unzumutbar?
Ein Vermittlungsvorschlag ist unzumutbar, wenn er nicht den Qualifikationen, Fähigkeiten oder Interessen des Arbeitssuchenden entspricht. Zudem kann ein Vermittlungsvorschlag unzumutbar sein, wenn er unangemessen lange Anfahrtswege oder unzumutbare Arbeitsbedingungen beinhaltet. Auch eine unzureichende Bezahlung oder fehlende Aufstiegsmöglichkeiten können einen Vermittlungsvorschlag unzumutbar machen. Letztendlich ist ein Vermittlungsvorschlag unzumutbar, wenn er nicht den gesetzlichen Bestimmungen oder den individuellen Bedürfnissen des Arbeitssuchenden entspricht.
-
Wann ist die Arbeit unzumutbar?
Die Arbeit ist unzumutbar, wenn sie die physische oder psychische Gesundheit des Arbeitnehmers ernsthaft gefährdet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Arbeitsbedingungen extrem belastend sind, wie zum Beispiel extreme Hitze oder Kälte, hoher Lärmpegel oder giftige Substanzen. Auch eine unangemessene Arbeitszeit, wie übermäßige Überstunden oder Schichtarbeit, kann die Arbeit unzumutbar machen. Zudem kann auch Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz die Arbeit unzumutbar machen. Letztendlich ist die Arbeit unzumutbar, wenn sie nicht mit den gesetzlichen Vorschriften und Arbeitsschutzbestimmungen in Einklang steht.
-
Wann ist eine Arbeitsstelle unzumutbar?
Eine Arbeitsstelle ist unzumutbar, wenn sie die physische oder psychische Gesundheit des Arbeitnehmers ernsthaft gefährdet. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Arbeitsbedingungen extrem belastend sind oder keine angemessenen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz getroffen werden. Auch eine unverhältnismäßige Arbeitsbelastung, Diskriminierung am Arbeitsplatz oder Mobbing können eine Arbeitsstelle unzumutbar machen. Letztendlich ist eine Arbeitsstelle dann unzumutbar, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Arbeitsbedingungen nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeit ordnungsgemäß auszuführen oder wenn er sich in seiner Würde verletzt fühlt.
Ähnliche Suchbegriffe für Unzumutbar:
-
Städtebauliche Verträge (Birk, Hans-Jörg)
Städtebauliche Verträge , Der städtebauliche Vertrag in der Praxis Das Instrument des städtebaulichen Vertrags gewinnt auch durch die fortschreitende finanzielle Auszehrung der Gemeinden immer mehr an Bedeutung. Es eröffnet die Möglichkeit, Bauwillige von vornherein in den Planungsprozess einzubeziehen, indem Erschließung, Bodenordnung, Finanzierung und Abrechnung »privatisiert« werden. Das Handbuch für rechtssichere Verträge Die deutlich erweiterte und aktualisierte Darstellung in der 6. Auflage ebnet allen Beteiligten den Weg zu einer rechtssicheren Vertragsgestaltung. Aktuell - umfassend - bewährt Das Handbuch behandelt die formellen und materiellen Voraussetzungen, die Inhalte, Grenzen und die rechtliche Bindung der Verträge. Schwerpunkt aber ist die Darstellung des häufig auftretenden Problems der Leistungsstörungen. Im Besonderen Teil charakterisiert der Autor die einzelnen Vertragsformen und stellt die Regelungssysteme einschließlich ihrer jeweiligen Eigenarten dar. Inhaltsverzeichnis (PDF) Leseprobe (PDF) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 6. Auflage, Erscheinungsjahr: 20211203, Produktform: Kartoniert, Autoren: Birk, Hans-Jörg, Auflage: 22006, Auflage/Ausgabe: 6. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 600, Keyword: Leistungspflichten; Durchführungsvertrag; Muster; Musterklauseln; Städtebaurecht; Städtebau; Bauplanungsvertrag; Folgelastenvertrag, Fachschema: Städtebau~Vertrag~Bau / Baurecht~Baurecht - Bundesbaurecht~Recht, Fachkategorie: Stadtplanung und Architektur~Städte, Stadtgemeinden~Öffentliches Recht~Planungsrecht, Region: Deutschland, Fachkategorie: Öffentliches Baurecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Boorberg, R. Verlag, Verlag: Richard Boorberg Verlag, Länge: 215, Breite: 159, Höhe: 42, Gewicht: 865, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783415048928 9783415029163 9783415025493 9783415021594, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0010, Tendenz: +1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 1849081
Preis: 68.00 € | Versand*: 0 € -
Verträge in Familiensachen (Bergschneider, Ludwig)
Verträge in Familiensachen , Sie suchen die passgenauen Vertragslösungen für Ihren familienrechtlichen Praxisalltag? Rund 150 praxiserprobte Musterklauseln, dazu prägnante Erläuterungen, viele Checklisten finden Sie im "Bergschneider", dem Garanten für gerichtsfeste Verträge! Durch seine langjährige Erfahrung als spezialisierter (Fach-)Anwalt und Dozent weiß er genau, wo die Knackpunkte liegen. Schwerpunkte sind: Allgemeine Anforderungen (fremdsprachige Vertragsparteien, Schiedsgerichtsklausel, Anwaltsvergleich, Mediationsklausel etc.) Richterliche Inhaltskontrolle: Gestaltung wie Abwicklung Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich: Grundlagen und zahlreiche Muster. Die Düsseldorfer Tabelle 2022 (samt Leitlinien) ist bereits integriert. Für (Fach-)Anwälte, Notare, Gerichte. "(...) Mein Fazit: Ein "Klassiker" ist erneut verbessert worden. Wer den "Bergschneider" im Handapparat hat, kann sich beruhigt der Gestaltung bzw. Überprüfung von Eheverträgen sowie Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen widmen." (Rechtsanwalt Prof. Dr. Winfried Born, NJW 2018, 3629 f., zur Voraufl.) , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 7., neu bearb. Auflage 2022, Erscheinungsjahr: 20220422, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: FamRZ-Buch#9#, Autoren: Bergschneider, Ludwig, Auflage: 22007, Auflage/Ausgabe: 7., neu bearb. Auflage 2022, Seitenzahl/Blattzahl: 350, Keyword: Bergschneider; Checkliste; Ehevertrag; Eheverträge; Familienrecht; Familiensachen; Musterklauseln; Scheidungsvereinbarung; Trennungsvereinbarung, Fachschema: Deutschland~Eherecht~Familienrecht~Geschieden~Scheidung - Ehescheidung~Trennung~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Region: Deutschland, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Ehe- und Scheidungsrecht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXIV, Seitenanzahl: 350, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Gieseking E.U.W. GmbH, Verlag: Gieseking E.U.W. GmbH, Verlag: Gieseking, Ernst und Werner, GmbH, Verlag, Länge: 218, Breite: 146, Höhe: 25, Gewicht: 514, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 9094571, Vorgänger EAN: 9783769411966 9783769411379 9783769410563 9783769409925 9783769405965, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 994469
Preis: 69.00 € | Versand*: 0 € -
Transnationale Verträge im nationalen Recht (Kindt, Torsten)
Transnationale Verträge im nationalen Recht , Theorie und Dogmatik transnationaler Ordnungsstrukturen am Beispiel von Musterverträgen im Finanzbereich , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230823, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht##, Autoren: Kindt, Torsten, Auflage: 23000, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Globalisierung; Kollisionsrecht; Wettbewerb der Rechtsordnungen; private Ordnung; transnationales Recht, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache~Finanzwirtschaft~Wirtschaftsgesetz~Wirtschaftsrecht~International (Recht)~Internationales Recht~Rechtsvergleich~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht~Familienrecht~Sachenrecht~Abgabe - Abgabenordnung - AO~Steuergesetz~Steuerrecht - Steuergesetz~Erbrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein~Finanzrecht, allgemein~Unerlaubte Handlungen, Deliktrecht, Schmerzensgeld, Schadensersatz~Rechtsvergleichung~Internationales Privatrecht und Kollisionsrecht~Zivilrecht, Privatrecht, allgemein~Familienrecht~Immobiliarrecht, allgemein~Steuer- und Abgabenrecht~Erbrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Internationales und ausländ. Recht, Fachkategorie: Rechtssysteme: Zivilprozessrecht, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXIV, Seitenanzahl: 525, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. K, Verlag: Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Länge: 230, Breite: 153, Höhe: 29, Gewicht: 830, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783161623752, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0004, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,
Preis: 104.00 € | Versand*: 0 € -
Goldmünze 200 Euro-2007 Römische Verträge (Spanien)
Goldmünze 200EUR-2007 Römische Verträge (Spanien) Geprüfte Goldmünze aus dem Ankauf der ESG.
Preis: 1279.61 € | Versand*: 15.00 €
-
Wann ist ein Radweg unzumutbar?
Ein Radweg ist unzumutbar, wenn er in einem schlechten Zustand ist, beispielsweise wenn er voller Schlaglöcher oder Risse ist. Ebenso kann ein Radweg unzumutbar sein, wenn er zu schmal ist und es zu gefährlichen Situationen mit anderen Verkehrsteilnehmern kommt. Wenn ein Radweg häufig von Fußgängern oder parkenden Autos blockiert wird, ist er ebenfalls unzumutbar. Zudem kann ein Radweg unzumutbar sein, wenn er nicht ausreichend beleuchtet ist und somit nachts oder bei schlechten Sichtverhältnissen nicht sicher genutzt werden kann.
-
Wann ist die Nacherfüllung unzumutbar?
Die Nacherfüllung ist unzumutbar, wenn sie für den Verkäufer mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist. Dies kann der Fall sein, wenn die Kosten für die Nacherfüllung in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Sache stehen. Ebenso kann die Nacherfüllung unzumutbar sein, wenn sie für den Verkäufer mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist, der in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere des Mangels steht. Zudem kann die Nacherfüllung unzumutbar sein, wenn sie für den Verkäufer mit erheblichen organisatorischen oder logistischen Problemen verbunden ist, die eine zeitnahe Durchführung erschweren. Letztlich kann die Nacherfüllung auch unzumutbar sein, wenn sie für den Verkäufer aus anderen Gründen unzumutbar ist, z.B. aufgrund von unzumutbaren Risiken oder Gefahren.
-
Wann ist eine Ruhestörung durch Kinder unzumutbar?
Eine Ruhestörung durch Kinder kann als unzumutbar angesehen werden, wenn sie über einen längeren Zeitraum andauert und die Nachtruhe erheblich beeinträchtigt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Kinder nachts über einen längeren Zeitraum laut spielen oder schreien. Es ist wichtig, dass Kinder auch Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen und dass Eltern ihre Verantwortung wahrnehmen, um Konflikte zu vermeiden.
-
Ist der Vermittlungsvorschlag aufgrund von Angst unzumutbar?
Ob ein Vermittlungsvorschlag aufgrund von Angst unzumutbar ist, hängt von der individuellen Situation und den Gründen für die Angst ab. Wenn die Angst vor einer bestimmten Tätigkeit oder Umgebung begründet ist und eine ernsthafte Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit zur Folge hätte, könnte der Vermittlungsvorschlag als unzumutbar angesehen werden. Es ist wichtig, die konkreten Umstände zu prüfen und gegebenenfalls mit einem Experten oder einer Beratungsstelle zu sprechen.
* Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ggf. zuzüglich Versandkosten. Die Angebotsinformationen basieren auf den Angaben des jeweiligen Shops und werden über automatisierte Prozesse aktualisiert. Eine Aktualisierung in Echtzeit findet nicht statt, so dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.